In jeder deutschen Stadt kann auf kommunaler Ebene ein Anliegen an die Verwaltung oder die Politik vorgetragen werden. Hier gibt es zwei Wege: Es gibt den einfachen Bürger- oder Einwohnerantrag. Dieser kann im Stadtrat landen, muss er aber nicht.
Interessanter ist der Bürgerantrag, der eine bestimmte Anzahl an Unterschriften verlangt. Durch diese Bürgerbeteiligung wird der Rat der Stadt offiziell gezwungen, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Wildtieren in XY
An den Rat der Stadt XY
Betreff
Erlass einer verbindlichen zeitlichen Einschränkung für den Betrieb von Mährobotern zum Schutz von Igeln und anderen nacht- und dämmerungsaktiven Wildtieren
Antrag
Der Rat der Stadt XY wird gebeten, zum Schutz wildlebender Tiere eine verbindliche Regelung für den Betrieb von Mährobotern im Stadtgebiet zu erlassen. Der Betrieb autonomer Mähroboter soll grundsätzlich in der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang untersagt werden.
Tagsüber soll der Betrieb weiterhin uneingeschränkt möglich sein.
Die Verwaltung wird gebeten, hierfür die rechtlich geeignete Form – insbesondere eine Allgemeinverfügung nach den naturschutzrechtlichen Vorschriften – zu prüfen und dem zuständigen politischen Gremium einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen.
Für nachweislich gefahrlose Sonderfälle, beispielsweise vollständig eingegrenzte und für Wildtiere nicht zugängliche Flächen, sollen angemessene Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen werden können.
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Begründung
1. Nacht und Dämmerung sind besonders problematisch
Igel sind überwiegend nacht- und dämmerungsaktiv. Genau zu den Zeiten, in denen Mähroboter häufig automatisch eingesetzt werden, suchen sie Gärten nach Nahrung ab.
Kommt ein Igel mit einem Mähroboter in Kontakt, besteht aufgrund seines natürlichen Abwehrverhaltens – Einrollen statt Flucht – ein besonderes Verletzungsrisiko.
Die Stadt Köln beschreibt diese Problematik ebenfalls ausdrücklich und hat deshalb ein Nachtfahrverbot eingeführt. Dort umfasst das Verbot auch die Hauptdämmerungszeiten: 30 Minuten vor Sonnenuntergang und 30 Minuten nach Sonnenaufgang.
Damit wird nicht der Betrieb von Mährobotern insgesamt verboten. Lediglich der Zeitraum, in dem das Risiko für nacht- und dämmerungsaktive Tiere besonders hoch ist, wird ausgeschlossen.
2. Andere Städte haben bereits gehandelt
Die vorgeschlagene Regelung ist keineswegs neu oder theoretisch.
Hamburg hat im September 2025 eine Allgemeinverfügung zum Betrieb von Mährobotern erlassen. Dort dürfen Mähroboter ausschließlich von 30 Minuten nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang betrieben werden. Verstöße können mit Ordnungsmaßnahmen belegt werden. Der Hamburger Tierschutzbeirat begrüßt diese verbindliche Regelung ausdrücklich.
Köln hat ebenfalls ein verbindliches Nachtfahrverbot eingeführt. Es gilt einschließlich der Dämmerungszeiten 30 Minuten vor Sonnenuntergang und 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Tagsüber bleibt der Betrieb möglich.
Düsseldorf hat bereits im März 2025 eine Allgemeinverfügung zum Schutz wildlebender Tiere erlassen. Dort ist die Inbetriebnahme von Mährobotern von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang verboten. Die Regelung schützt ausdrücklich Igel, andere Kleinsäuger, Amphibien, Reptilien und wirbellose Tiere. Für nachweislich gefahrlose Sonderfälle sind Ausnahmen möglich.
Auch der Landkreis Gießen hat im Frühjahr 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen. Dort gilt das Verbot einschließlich der Dämmerungszeiten von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Der Landkreis bezeichnet dies ausdrücklich als Schutzmaßnahme für Igel und andere dämmerungsaktive Wildtiere.
XY würde mit einer entsprechenden Regelung somit keinen Sonderweg beschreiten, sondern eine bereits in anderen deutschen Kommunen praktizierte und erprobte Schutzmaßnahme übernehmen.
3. Die Regelung ist verhältnismäßig
Ein vollständiges Verbot von Mährobotern ist nicht erforderlich.
Der vorgeschlagene Zeitraum beschränkt lediglich den automatisierten Betrieb während der Nacht und der besonders kritischen Dämmerungsphasen.
Während des gesamten Tages können die Geräte weiterhin genutzt werden.
Damit wird ein angemessener Ausgleich zwischen dem Interesse an automatisierter Rasenpflege und dem Schutz wildlebender Tiere geschaffen.
Die Regelung ist zudem für Bürgerinnen und Bürger leicht verständlich und technisch einfach umzusetzen: Die meisten modernen Mähroboter verfügen über programmierbare Betriebszeiten.
4. Freiwillige Empfehlungen reichen nicht aus
Die Stadt XY informiert bereits über die Gefahren und appelliert an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger.
Diese Aufklärung ist wichtig und sollte fortgeführt werden.
Sie kann jedoch nicht gewährleisten, dass ein autonom arbeitendes Gerät nachts tatsächlich abgeschaltet wird.
Gerade weil Mähroboter dafür entwickelt wurden, unbeaufsichtigt und automatisiert zu arbeiten, ist eine klare zeitliche Vorgabe wesentlich effektiver als eine reine Empfehlung.
Eine einheitliche Regelung schafft außerdem Rechtssicherheit und macht deutlich, welches Verhalten von den Betreibern erwartet wird.
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt XY möge beschließen:
1. Der nächtliche und dämmerungszeitliche Betrieb von Mährobotern soll im Stadtgebiet XY zum Schutz wildlebender Tiere untersagt werden.
2. Die zulässige Betriebszeit soll grundsätzlich auf den Zeitraum 30 Minuten nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang beschränkt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderliche rechtliche Grundlage zu prüfen und dem zuständigen politischen Gremium einen entsprechenden Entwurf, insbesondere für eine Allgemeinverfügung, vorzulegen.
4. Für Flächen, auf denen nachweislich keine Gefahr für wildlebende Tiere besteht, sollen sachgerechte Ausnahmeregelungen vorgesehen werden.
5. Die Stadt XY soll die Regelung durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit begleiten und insbesondere über die Gefahren für Igel, Amphibien, Reptilien und andere Kleintiere informieren.
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Schlussbemerkung
Die Erfahrungen aus Hamburg, Köln, Düsseldorf und dem Landkreis Gießen zeigen, dass eine zeitliche Einschränkung des Mähroboterbetriebs praktisch umsetzbar ist und den Betrieb tagsüber weiterhin ermöglicht.
Es geht nicht darum, moderne Gartentechnik zu verbieten. Es geht darum, sie so einzusetzen, dass vermeidbare Verletzungen und Todesfälle bei Wildtieren verhindert werden.
XY hat die Möglichkeit, hier mit einer einfachen, verhältnismäßigen und für Bürgerinnen und Bürger leicht umsetzbaren Regelung einen wirksamen Beitrag zum Artenschutz zu leisten.
XY , den __________
Name: __________________________
Anschrift: _______________________
Unterschrift: _____________________
Regina Haunhorst und ich während der Abstimmung über unseren Antrag im Stadtrat - einstimmig beschlossen für Bonn!
Der Text links darf kopiert und verändert werden. Für NRW gilt der Antrag nach §24 Go NRW. Hier kommen die Pragraphen für die anderen Bundesländer.
Falls es hier falsche Informationen gibt, gerne Bescheid geben, damit wir die umgehend korrigieren können!
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